Während einer laufenden Festanstellung sich in der Freizeit selbständig zu machen ist ein gangbarer Weg, wenn man kein Risiko eingehen will und sich noch nicht sicher ist, ob das der richtige Schritt in die berufliche Zukunft ist.
Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenbei ein Unternehmen gründen oder sich selbständig machen will, der muss dabei ein paar Dinge beachten.
Mitteilung an den Arbeitgeber
Zuerst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung erlaubt. Meistens ist im Arbeitsvertrag einer Vollzeitbeschäftigung eine Klausel enthalten, die sich auf eine Nebenbeschäftigungen bezieht. In der Regel ist das nur nach schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt. Man sollte sich vorher darum kümmern, nicht nachdem man angefangen hat. Außerdem sollte man es vermeiden in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber tätig zu werden.
Um die Chancen auf die Genehmigung zu erhöhen sollten man seinen Arbeitgeber versichern können, dass die Zeit, die man in die Selbständigkeit investiert nicht mit der regulären Arbeitszeit kollidiert und auch die Arbeitsleistung in keiner Weise beeinflusst wird.
Buchführungspflicht
Im Gegensatz zur privaten Haushaltsführung ist man als Selbständiger verpflichtet über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Das bedeutet, eingehendes und ausgehendes Geld aufzuzeichnen. In der Regel verwendet man dafür eine geeignete Software.
Steuern
Nachdem der erwirtschaftete Umsatz rechnerisch um die Ausgaben gemindert ist fallen auf den Gewinn Steuern an. Zum einen die Umsatzsteuer und zusätzlich die Einkommenssteuer (Steuerklasse 6). Die Zahlung der Steuern hängt von deren Höhe und vom Finanzamt ab. Eine Einkommenssteuererklärung ist für jedes Jahr abzugeben. Das Finanzamt legt dann die nachträglich und zukünftige Zahlung der Einkommenssteuer fest.
Krankenversicherung und Rentenversicherung
Selbständigkeit im Nebenerwerb hat den Vorteil, dass man durch das Angestelltenverhältnis immer noch kranken- und rentenversichert ist. Man muss sich darum also erst einmal nicht kümmern.
Wenn man sich dann irgendwann entscheidet, sich hauptberuflich selbständig zu machen, dann muss man sich selber darum kümmern. Also zum Beispiel private Altersvorsorge und Krankenversicherung.