Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus oder auch dann, wenn Sie schon einige Zeit unterwegs sind, haben Sie die Möglichkeit die Teilnahme am Workshop „Sicher Erfolg“ vom Staat finanzieren zu lassen. Bevor Sie denken, ich bekomme sowieso nichts, prüfen Sie die Möglichkeiten, die allen und damit auch Ihnen offen stehen.
Gründungszuschuss – Arbeitslosengeld I
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und die Absicht haben sich Selbständig zu machen, dann können Sie den Grundungszuschuss von der Arbeitsagentur beziehen. Der Zuschuss orientiert sich an der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zzgl. eines Zuschusses zur Ihre soziale Absicherung. Den Gründungszuschuss können die Personen die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III haben. Der Antrag ist bei den Agenturen für Arbeit zu stellen.
Einstiegsgeld – Arbeitslosengeld II
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Absicht haben sich Selbständig zu machen, dann können Sie das Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur beziehen. Das Einstiegsgeld bekommen Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Der Antrag ist bei den Agenturen für Arbeit bzw. ARGEn zu stellen.
Gründercoaching Deutschland
Für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, haben die Möglichkeit sich bis zu 50% der Ausgaben für mehrtägige Coaching- und Beratungsleistungen finanzieren zu lassen. Das gilt für alle Gründer, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten. Der Antrag ist in Baden-Württemberg über die IHKen und Handwerkskammern zu stellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Förderprogramm Coaching
Das Förderprogramm Coaching finanziert bis zu 50% der Ausgaben für mehrtägige Coaching- und Beratungsleistungen in den Themenbereichen Innovationsvorhaben, Unternehmensübergabe, Energieverbrauch und Demografischer Wandel. Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen).
Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) finanziert bis zu 50% der Ausgaben für mehrtägige Coaching- und Beratungsleistungen, ab einem Jahr nach Gründung. Anträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten bei einer der von der BAFA benannten Leitstellen einzureichen.
Förderprogramme der KfW Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt über die KfW Förderbank und Mittelstandsbank zahlreiche Förderprogramme für Existenzgründer und Unternehmer bereit.