Die Innovationsgutscheine sind eine Förderung des Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg.
Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Im Rahmen der geförderten Projekte soll eine überdurchschnittliche Innovationshöhe – innerhalb der jeweiligen Branche oder des Marktes – angestrebt werden.
Zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
Die Innovationsgutscheine umfassen 2.500 bzw. 5.000 Euro und sind kombinierbar.
Förderungswürdige Leistungen sind zum Beispiel
- Konstruktionsleistungen
- Service Engineering
- Prototypenbau
- Design
- Produkttests zur Qualitätssicherung
- Umweltverträglichkeit
- Forschung und Entwicklung
Nicht gefördert werden Unternehmensberatung, Coaching, Finanzierung von Maschinen und Anlagen.